Wichtige Information: Wiederaufladbare Batterien betreffend
Für kurze Zeit werden wiederaufladbare Batterien getrennt von allen anderen bestellten Artikeln versendet. Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Terms and Conditions of Sale

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand März 2018

 

1. Geltungsbereich, Individualabreden

1.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Cochlear Deutschland GmbH & Co. KG (nachfolgend „COCHLEAR“) und dem Kunden richten sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, COCHLEAR hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt.

1.2 Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Unternehmer“) sowie gegenüber natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft weder zu einem gewerblichen noch zu einem selbständigen beruflichen Zweck abschließen (nachfolgend „Verbraucher“). Gegenüber Unternehmern gelten die AGB im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle künftigen Geschäfte.

1.3 Mit dem Kunden individuell getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. Entsprechendes gilt für von diesen AGB abweichende Angaben von COCHLEAR in ihren Angeboten und Auftragsbestätigungen.

2. Leistungen von COCHLEAR, Vertragsschluss

2.1 COCHLEAR erbringt verschiedene Leistungen rund um Cochlear-Produkte und ihre Anwendung. Der konkrete Inhalt der gegenüber einem einzelnen Kunden zu erbringenden Leistung ergibt sich stets aus dem (Einzel-)Vertrag.

2.2 Soweit COCHLEAR Leistungen aufgrund einer nicht von COCHLEAR selbst erteilten Herstellergarantie für Cochlear-Produkte oder im Rahmen der gesetzlichen Mängelgewährleistung für nicht von COCHLEAR selbst verkaufte Cochlear-Produkte erbringt, wird COCHLEAR ausschließlich für den jeweiligen Vertragspartner des Garantie- bzw. Kaufvertrages tätig. Vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung wird ein selbständiger Vertrag zwischen dem Kunden und COCHLEAR in diesen Fällen nicht geschlossen und es werden keine vertraglichen Ansprüche des Kunden gegenüber COCHLEAR begründet.

2.3 Für den Vertragsschluss über den COCHLEAR Online-Shop für ServicePartner gelten die ergänzenden Bestimmungen der Ziffer 9.

3. Preise, Zahlung, Abrechnung gegenüber gesetzlichen Krankenkassen, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung

3.1 Der von dem Kunden zu bezahlende Preis bestimmt sich nach dem (Einzel-)Vertrag, ansonsten nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste von COCHLEAR. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise inklusive Mehrwertsteuer, zzgl. Versand und Lieferung.

3.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird der vom Kunden zu bezahlende Preis mit Vertragsschluss fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung/Leistungserbringung und Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

3.3 Soweit eine Bezahlung der von COCHLEAR gegenüber dem Kunden erbrachten Leistung durch eine gesetzliche Krankenkasse in Betracht kommt, wird COCHLEAR sich um unmittelbare Abrechnung gegenüber der Krankenkasse bemühen. Eine Rechnung an den Kunden wird in diesen Fällen erst dann und nur insoweit erstellt, als die Krankenkasse eine Erstattung ablehnt.

3.4 Ist der Kunde Unternehmer, kann er gegenüber Forderungen von COCHLEAR ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht und eine Aufrechnung des Kunden ist nur statthaft, soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist.

4. Lieferung und Leistungserbringung, Eigentumsvorbehalt, Termine, Teilleistung und -lieferung, Selbstbelieferung, Höhere Gewalt, Verzug

4.1 Die Konditionen der Lieferung und Leistungserbringung richten sich nach den (Einzel-) Verträgen. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von COCHLEAR.

4.2 Die von COCHLEAR angegebenen Leistungs- und Liefertermine und -fristen sind nur verbindlich, wenn dies vertraglich vereinbart ist. Die vorgenannten Termine und Fristen verlängern sich – unbeschadet sonstiger gesetzlicher Rechte von COCHLEAR – wenn und soweit der Kunde etwaige Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht zureichend vornimmt.

4.3 Teilleistungen und -lieferungen sind zulässig, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

4.4 Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät COCHLEAR gegenüber dem Kunden nicht in Verzug, wenn COCHLEAR die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung nicht zu vertreten hat, insbesondere, wenn COCHLEAR ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und der Lieferant COCHLEAR nicht oder nicht rechtzeitig beliefert hat. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit bestellten Waren oder Leistungen aus von COCHLEAR nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist COCHLEAR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. COCHLEAR wird in einem derartigen Fall den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der zu liefernden Ware oder zu erbringenden Leistung informieren und ihm etwaige Gegenleistungen unverzüglich erstatten. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte der Parteien bleiben unberührt.

4.5 In Fällen Höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die COCHLEAR ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden vorübergehend daran hindern, Lieferungen und Leistungen zum verbindlich bzw. unverbindlich vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, verlängern sich diese Fristen/Termine um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine solche Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Evtl. gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

4.6 Die Schadensersatzhaftung von COCHLEAR für Verzug, Nichtleistung oder -lieferung richtet sich nach Ziffer

5. Austausch von Geräten und Geräteteilen

Sofern nicht anders vereinbart, werden bei einem Austausch von Geräten oder Geräteteilen die vom Kunden zum Zwecke des Austauschs an COCHLEAR übergebenen Geräte oder Geräteteile Eigentum von COCHLEAR.

6. Gewährleistung, Mängelrüge

Die Gewährleistung richtet sich nach dem Gesetz, modifiziert durch die folgenden Bestimmungen.

6.1 Ist der Kunde Unternehmer gilt – unbeschadet der gesetzlichen Rückgriffsregelungen – Folgendes:

6.1.1. Gewährleistungsansprüche für gelieferte gebrauchte Ware sind mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer 7 ausgeschlossen, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.

6.1.2. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, hat er offensichtliche Mängel gelieferter neuer Ware oder des Werks unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Empfang der Ware oder Abnahme des Werks schriftlich anzuzeigen; versteckte Mängel sind COCHLEAR unverzüglich, spätestens aber binnen 10 Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Bei verspäteter Anzeige gilt die Lieferung bzw. das Werk als einwandfrei und genehmigt, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Der Kunde kann (wenn er Kaufmann ist, nur bei rechtzeitiger Mängelanzeige gemäß vorstehender Regelung) nach Wahl von COCHLEAR als Nacherfüllung Mangelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen; bei der Herstellung eines Werkes steht dem Kunden ein Recht zur Selbstvornahme erst nach vorheriger Abstimmung mit COCHLEAR zu. Die Nacherfüllung erfolgt am Ort der ursprünglichen Lieferung. COCHLEAR ist berechtigt, einer Nacherfüllungspflicht in Bezug auf mangelhafte Prozessoren auch dadurch nachzukommen, dass COCHLEAR den mangelhaften Prozessor durch einen gleichwertigen, nicht zwingend neuen, mangelfreien Prozessor ersetzt. Die Nacherfüllung gilt frühestens nach drei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen. Bei der Lieferung von Waren trägt COCHLEAR aufgrund der Mangelhaftigkeit der Ware entstandene Ausbau-, Rückhol- und Implantierkosten nicht im Rahmen der Nacherfüllung. Gewährleistungsansprüche (mit Ausnahme des Schadensersatzes) verjähren in 12 Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder des Werks.

6.2 Ist der Kunde Verbraucher, verjähren Gewährleistungsansprüche (mit Ausnahme des Schadensersatzes) für gelieferte gebrauchte Ware und für die Erbringung von Werkleistungen in 12 Monaten ab dem gesetzlichem Verjährungsbeginn, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen oder betrifft eine Beschaffenheitsgarantie.

6.3 COCHLEAR haftet auf Schadensersatz für Mängel gegenüber Unternehmern und Verbrauchern nur nach den Bestimmungen der Ziffer 7.

7. Haftung von COCHLEAR

7.1 Für etwaige Schäden haftet COCHLEAR unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung von COCHLEAR auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Dies ist maximal das 3-fache des Auftragswerts.

7.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die keine wesentlichen Nebenpflichten sind, haftet COCHLEAR nicht.

7.3 Bei anfänglicher Unmöglichkeit gilt die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 7.1 entsprechend, sofern COCHELAR das Leistungshindernis leicht fahrlässig unbekannt war.

7.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Körperschäden (Leben, Körper, Gesundheit). Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

7.5 Soweit die Haftung von COCHLEAR ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.6. Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadenersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer 7 die Haftung von COCHLEAR beschränkt ist, in einem Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

8. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

8.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.2 Vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ist – sofern der Kunde Kaufmann ist – ausschließlicher Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus den von COCHLEAR geschlossenen Verträgen der Sitz von COCHLEAR.

8.3 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand März 2018) nicht innerhalb der Europäischen Union hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten am Sitz von COCHLEAR. COCHLEAR ist allerdings berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.

8.4 COCHLEAR nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

9. Ergänzende Bestimmungen beim Vertragsschluss über den Online-Shop für Service-Partner

9.1 COCHLEAR betreibt einen Online-Shop für ServicePartner unter der Internetadresse https://webstore.cochlear.com/OA_HTML/cohibe_ibeLandingPage.jsp?country=de&store=b2bcde&go=signin oder einer jeweiligen entsprechenden Internetadresse (nachfolgend „Website“).

9.2 Benutzername und Passwort

9.2.1 Bestellungen können nur ausgeführt werden, wenn der Kunde auf der Website angemeldet ist. Bei der ersten Bestellung muss der Kunde einen Benutzernamen und ein Passwort angeben. Das System von COCHLEAR stellt sicher, dass ein Benutzername und ein Passwort nicht an mehrere Kunden vergeben werden. Stimmt der Kunde den Bedingungen der Website für die Einrichtung eines Kundenkontos nicht zu, kann COCHLEAR dem Kunden den Zugang zu der Website verweigern.

9.2.2 Der Benutzername und das Passwort dienen zur Identifizierung des Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für alle unter dem Kundenkonto ausgeführten Handlungen, es sei denn, diese sind auf einen unberechtigten Datenzugriff zurückzuführen, der nicht auf fahrlässigem Umgang des Kunden mit seinen Anmeldedaten beruht. Ein Konto darf nur durch seinen registrierten Benutzer genutzt und nicht auf Dritte übertragen oder mit Dritten geteilt werden. COCHLEAR übernimmt keine Haftung für einen externen Missbrauch von Konten oder dessen Folgen und Schäden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Dritte aufgrund von Fahrlässigkeit seitens COCHLEAR Kenntnis von den Benutzerdaten erlangt hat.

9.3 Vertragsschluss über den Online-Shop

9.3.1 Die Vertragssprache ist deutsch.

9.3.2 Die Darstellung von Waren auf der Website begründet kein Angebot für einen Kaufvertrag mit COCHLEAR.

9.3.3 Durch Absenden des auf der Website bereitgestellten Bestellformulars an COCHLEAR gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für einen Kaufvertrag mit COCHLEAR ab. Die Abgabe eines Angebots durch den Kunden erfolgt durch Eingabe aller erforderlichen Informationen im Rahmen des Bestellvorgangs und Absenden des Bestellformulars an COCHLEAR über die Schaltfläche „Auftrag erteilen”. Vor Abgabe des Angebots kann der Kunde die von ihm eingegebenen Informationen überprüfen und etwaige Fehler korrigieren.

9.3.4 Nach Eingang der Bestellung des Kunden versendet COCHLEAR an den Kunden eine E-Mail, mit der der Erhalt seiner Bestellung bestätigt wird und die Bestelldetails angegeben werden (Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung von COCHLEAR stellt keine Annahmeerklärung des Vertragsangebots des Kunden dar, sondern dient lediglich zur Information.

9.3.5 Ein Kaufvertrag zwischen dem Kunden und COCHLEAR kommt erst zustande, wenn COCHLEAR das Angebot durch Versand der bestellten Ware konkludent annimmt oder ausdrücklich die Annahme erklärt, je nachdem, welches Ereignis früher eintritt.

9.4 Vertragsdatenspeicherung

9.4.1 COCHLEAR speichert die Bestelldaten des Kunden. Der Kunde kann seine Bestellung durch Drucken einer „Eingangsbestätigung“ ausdrucken. Diese erscheint auf dem Bildschirm, nachdem der Kunde durch Betätigung der Schaltfläche „Auftrag erteilen“ seine Bestellung an COCHLEAR abgesandt hat.

9.4.2 Zusätzlich erhält der Kunde eine Bestellbestätigung per E-Mail mit allen eingegebenen Daten, welche ausgedruckt werden kann.